Mehrjahresplan für Barrierefreiheit

Präambel

Dieses Dokument hat zum Ziel, den mehrjährigen Barrierefreiheitsplan der Firma SOS ZUBEHÖR, Herausgeber der Website https://www.sos-zubehoer.de/, gemäß den Bestimmungen von Artikel 47 des Gesetzes Nr. 2005-102 vom 11. Februar 2005 über die Gleichberechtigung von Rechten und Chancen, die Teilhabe und die Staatsbürgerschaft von Menschen mit Behinderungen darzustellen.

Im Rahmen dieser Strategie legt der vorliegende mehrjährige Plan die von SOS ZUBEHÖR für die nächsten drei Jahre ergriffenen Maßnahmen dar, um die Website https://www.sos-zubehoer.de/ schrittweise gemäß RGAA 4.1 und im weiteren Sinne gemäß den internationalen WCAG-Empfehlungen zugänglich zu machen.

1. Unsere digitale Barrierefreiheitspolitik und Organisation

1. Vorgehensweise

Die Vorgehensweise von SOS ZUBEHÖR zielt darauf ab, dass jeder freien Zugang zu digitalen Diensten hat.

Zu diesem Zweck integriert unsere globale Digitalstrategie für die E-Commerce-Website https://www.sos-zubehoer.de/ einen Ansatz zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen sowohl bei Updates als auch bei Entwicklungsprojekten für Websites und Anwendungen.

Diese Aufgabe wird von der Geschäftsführung von SOS ZUBEHÖR geleitet, mit folgender Organisation:

● Ernennung eines Digital Accessibility Officers;

● Durchführung von Überwachungstreffen mit Mitarbeitenden der beteiligten Abteilungen, die regelmäßig zusammenkommen, um die Barrierefreiheitsanforderungen umzusetzen. Diese Organisation kann bei neu identifizierten Anforderungen angepasst werden.

2. Kontrollmethoden

Die Barrierefreiheit der Online-Kommunikationsdienste wird bei der Implementierung und schrittweise während der Konformitätsphase überprüft.

3. Bearbeitung von Nutzeranfragen

Im Rahmen der Konformitätsarbeiten implementiert SOS ZUBEHÖR eine Funktion, die es Nutzern mit Behinderungen ermöglicht, aufgetretene Probleme oder Verbesserungsvorschläge zu melden.

Nutzer können ihre Meldungen bereits über das Kontaktformular senden: https://www.sos-zubehoer.de/kontaktieren-sie-uns

2. Unser Digital Accessibility Team

Der Digital Accessibility Officer ist der IT-Abteilung zugeordnet und hat die Funktion des Chief Information Officers.

Die IT-Abteilung ist verantwortlich für digitale Barrierefreiheit und hat folgende Aufgaben:

  1. Erstellung eines mehrjährigen Barrierefreiheitsplans
  2. Planung von Audits und Organisation von Schulungen
  3. Überwachung des Fortschritts des Konformitätsplans
  4. Sensibilisierung der Mitarbeitenden und Sicherstellung der Berücksichtigung von Barrierefreiheitsaspekten
  5. Koordination der umgesetzten Maßnahmen und Überwachung der Ergebnisse

Eventuelle Änderungen der Aufgaben sowie der personellen und finanziellen Ressourcen für digitale Barrierefreiheit werden auf Grundlage einer kontinuierlichen Bewertung der erzielten Fortschritte beschlossen.

3 – Schulung und Sensibilisierung

SOS ZUBEHÖR stellt sicher, dass Mitarbeiter und externe Beteiligte (Lieferanten, Subunternehmer usw.) über die Notwendigkeit informiert sind, digitale Barrierefreiheit als Ziel in Entwicklungs- oder Aktualisierungsprojekten zu integrieren.

Darüber hinaus erfolgen Austausche mit digitalen Dienstleistern und Partnern, um auf die Bedeutung der digitalen Barrierefreiheit hinzuweisen.

4 – Externe Ressourcen

SOS ZUBEHÖR greift für die Entwicklung und Konformität seiner Websites auf verschiedene externe Ressourcen zurück.

5 – Neue Projekte

Jedes neue Projekt berücksichtigt nun digitale Barrierefreiheit, einschließlich Sensibilisierung der Mitarbeitenden und vertraglicher Verpflichtungen der Dienstleister.

6 – Vertragsgestaltung der Anforderungen

Neue Dienstleister, deren Services die digitale Barrierefreiheit online beeinflussen, werden über die Einhaltungspflicht informiert und eine vertragliche Klausel wird in die Vereinbarungen aufgenommen.

7 – Bewertungen und Korrekturmaßnahmen

Bei Nutzertests werden Beteiligte sensibilisiert, Personen mit Behinderungen einzubeziehen, sofern dies für das getestete Tool relevant ist.

Diese Tests sollen mögliche Verbesserungen identifizieren.

Die Websites von SOS ZUBEHÖR wurden auf Barrierefreiheit überprüft.

Audits werden in den kommenden Jahren für Entwicklungen, Updates und neue Projekte von Websites oder Anwendungen fortgesetzt.

Die Priorisierung erfolgt nach Besuchszahlen der Website/Anwendung und Machbarkeit der Konformität.

8 – Jahresplanbilanz

Der Jahresaktionsplan ist verfügbar hier.

9 – Dauer des mehrjährigen Plans

Dieser Plan gilt für 3 Jahre ab dem Datum der Erstellung.

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